Zertifizierung

Die Kurse werden in der Regel von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zertifiziert. Die Fortbildungspunkte werden von allen deutschen Landesärztekammern anerkannt und nach Kursende automatisch Ihrem Punktekonto bei der Bundesärztekammer gutgeschrieben

 

Ärztliche Fortbildung

Seit 1.1.2004 besteht für alle Vertragsärzte, ermächtige Ärzte sowie Krankenhausärzte die Pflicht sich fortzubilden. Der Gesetzgeber hat im neuen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) eine 5-Jahresfrist gesetzt. Grundlage des Umfanges ist das Fortbildungszertifikat der Bundesärztekammer, das 250 Fortbildungspunkten entspricht, die der Arzt erwerben muss. Tut er dies nicht, so hat er mit wirtschaftlichen Einbußen zu rechnen, die bis zum Entzug seiner Zulassung gehen können. Unabhängig davon hatte die Bundesärztekammer auf dem 106. Deutschen Ärztetages in Köln vom 20. bis zum 23. Mai 2003 bereits beschlossen, auf der Grundlage der bisher durchgeführten erfolgreichen Pilotprojekte der einzelnen Landesärztekammern ein bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat einzuführen. Die Bundesärztekammer und im Zuge dieses Beschlusses auch die Landesärztekammern haben sich darauf geeinigt, dass ein von den Landesärztekammern vergebenes Fortbildungszertifikat bereits nach 3 Jahren erworben werden kann, wenn der Arzt 150 anerkannte Fortbildungspunkte nachweisen kann.

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